AGB

  Allgemeine Geschäftsbedingungen SOS Computerhilfe/ Telefon

Zwischen




Hinweis zur Streitbeilegung:

Die Online-Streitbeilegung-Plattform der EU-Kommission finden Sie hier:
EU-Kommision
Unsere Email-Adresse lautet: info@sos-computerhilfe.de

Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbrau-
cherschlichtungsstelle teilzunehmen.


Präambel

SOS Computerhilfe/Telefon, Inhaber Moritz Baumann, Nikolaushöhe 1, 97218 Gerbrunn, (nachfolgend
„SOS Computerhilfe/Telefon“ genannt) bietet Kunden Supportleistungen im Bereich Computer,
Telefon, Faxgeräte, Heimnetzwerk, Datensicherung, Smart-Home, Routern, Handys und Hi-Fi-Anlagen
sowie den Verkauf und den Einbau bzw. die Installation von entsprechenden Produkten an.
Die nachfolgenden Regelungen sollen das Rechtsverhältnis zwischen SOS Computerhilfe/ Telefon und
dem jeweiligen Kunden so weit und gut wie möglich und insbesondere verständlich regeln. Aus die-
sem Grund werden vorab einige Begrifflichkeiten zum besseren Verständnis der Regelungen erläu-
tert:

Dienstleistungen:
Dienstleistungen sind Leistungen, bei denen SOS Computerhilfe/ Telefon die Erbringung einer Leis-
tung schuldet, jedoch keinen Erfolg.

Werkleistungen:
Werkleistungen sind Leistungen, bei denen SOS Computerhilfe/ Telefon ein fertiges Werk schuldet.

Kauf:
Im Rahmen eines Kaufvertrages schuldet SOS Computerhilfe/ Telefon die Übergabe einer Sache und
die Verschaffung von Eigentum an dieser.


§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich und Änderungen

1. Die nachfolgenden Bedingungen regeln abschließend das Vertragsverhältnis zwischen SOS

Computerhilfe/ Telefon und dem jeweiligen Kunden für die beauftragten Leistungen und gelten
ausschließlich, d.h. entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende
Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, SOS Computerhilfe/ Telefon hat
diesen im Einzelfall ausdrücklich zugestimmt.


2. Sie gelten gegenüber Unternehmern und Verbrauchern. Unternehmer im Sinne dieser AGB ist

eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei der
Bestellung der Leistungen bzw. Waren in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen
beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne dieser Bedingungen ist jede natürliche
Person, die die Bestellung zu Zwecken vornimmt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen
noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann.


3. SOS Computerhilfe/ Telefon behält sich das Recht vor, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen

jederzeit ohne Nennung von Gründen zu ändern. SOS Computerhilfe/ Telefon wird dem Kunden

die Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen spätestens zwei Wochen vor Inkrafttreten
mitteilen und ihm diese übermitteln. Erfolgt innerhalb von zwei Wochen ab Zugang der
Änderungsmitteilung keine Zustimmung des Kunden zu den geänderten Geschäftsbedingungen,
ist SOS Computerhilfe/ Telefon dazu berechtigt, das jeweils betroffene Vertragsverhältnis zu
dem Zeitpunkt zu kündigen, an dem die geänderten Geschäftsbedingungen in Kraft treten sollen
oder zu den bisherigen Bedingungen fortzusetzen.


4. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen

bedürfen grundsätzlich mindestens der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser
Bestimmung.


5. Im Fall von Kollisionen innerhalb der Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien soll folgende

Rangfolge gelten:
a) individuelle Vereinbarungen
b) diese allgemeinen Geschäftsbedingungen
c) die gesetzlichen Regelungen.


6. Alle Preise sind Netto Euro-Preise, soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer

handelt. Soweit es sich um einen Verbraucher handelt, gelten die Preise als Brutto Euro-Preise.


§ 2 Vertragsschluss, Vertragsgegenstand, Leistungsumfang, Leistungsort

1. Der Kunde kann über die Website von SOS Computerhilfe/ Telefon eine Bestellung der Ware

vornehmen. Nach Absendung der Bestellung erhält der Kunde eine Bestellbestätigung, in welcher
seine Daten und seine Bestellung noch einmal aufgeführt sind. Diese Bestellbestätigung stellt
noch keine Annahme zum Vertragsschluss dar. Der Käufer wird, wenn SOS Computerhilfe/
Telefon das Angebot annimmt, binnen 2 Tagen eine Vertragsannahmeerklärung oder eine
Versandbestätigung von diesem erhalten. Sollte der Kunde eine solche Erklärung nicht
fristgemäß erhalten, ist er an seine Bestellung nicht mehr gebunden.

2. Der Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden nach der
Bestellung per Email übersandt. Darüber hinaus kann der Kunde, welcher ein Kundenkonto
angelegt hat, seine jeweiligen Bestellungen über sein Kundenkonto jederzeit nach
Vertragsschluss aufrufen.

3. Sonstige Verträge kommen durch Bestätigung des von SOS Computerhilfe/ Telefon
unterbreiteten Angebots in Schriftform, Textform oder mündlich durch den Kunden zustande.
SOS Computerhilfe/ Telefon hält sich 14 Tage an sein Angebot gebunden.


4. SOS Computerhilfe/ Telefon beginnt mit der vereinbarten Leistung zu dem im jeweiligen Vertrag

vereinbarten Zeitpunkt. Fristen verlängern sich automatisch um den Zeitraum, in dem SOS
Computerhilfe/ Telefon unverschuldet an der Ausführung der Leistung gehindert ist. Dies ist
insbesondere in Fällen von höherer Gewalt, Streik, Pandemien und Epidemien gegeben.


5. Der Umfang der von SOS Computerhilfe/ Telefon zu erbringenden Leistungen ergibt sich aus dem

zwischen den Parteien geschlossenen Vertrag sowie den hierauf bezugnehmenden Angaben in
dem jeweiligen Angebot an den Kunden.


6. Lieferung , Inbetriebnahme und/oder Installation von Maschinen und /oder Ersatzteilen sind

nicht Teil eines Kaufvertrages, sofern nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart und bedürfen
einer getrennten Beauftragung gem. § 2 Nr.1 dieser AGB.

7. Im Rahmen von geschuldeten Dienstleistungen, z.B. Supportleistungen, wird SOS Computerhilfe/
Telefon ausschließlich beratend tätig. SOS Computerhilfe/ Telefon schuldet in diesem Fall nicht
den von Kunden angestrebten Erfolg/Kundenzielsetzung der beauftragten Leistungen. Ein über
die Pflichten aus diesem Vertrag hinausgehender Support ist nicht geschuldet, soweit nicht
gesondert vereinbart.


8. Die von SOS Computerhilfe/ Telefon gegenüber dem Kunden zu erbringenden Supportleistungen

bestimmen sich nach dem zugrundeliegenden Angebot, den individuellen Vereinbarungen sowie
den Bestimmungen dieser AGB.


9. Vorgänge oder Ereignisse, die sich nach Beendigung von Arbeitsschritten oder dem Auftrag selbst

ereignen, verpflichten SOS Computerhilfe/ Telefon nicht, die bereits erarbeiteten Erkenntnisse zu
aktualisieren oder an den Kunden weitergegebene Informationen zu überarbeiten.


10. SOS Computerhilfe/ Telefon bleibt das Recht vorbehalten, Leistungen zu erweitern und

Verbesserungen vorzunehmen, wenn diese dem technischen Fortschritt dienen, notwendig
erscheinen, um Missbrauch zu verhindern, oder wenn SOS Computerhilfe/ Telefon aufgrund
gesetzlicher Vorschriften hierzu verpflichtet ist.


11. SOS Computerhilfe/ Telefon darf sich, soweit nichts anderes vereinbart wurde, bei der

Ausführung der Leistungen auch Dritter bedienen. Die Bereitstellungsfristen verlängern sich
unbeschadet der Rechte von SOS Computerhilfe/ Telefon wegen Verzugs des Kunden um den
Zeitraum, in dem der jeweilige Vertragspartner seinen Verpflichtungen gegenüber SOS
Computerhilfe/ Telefon nicht nachkommt.


12. Kommt SOS Computerhilfe/ Telefon mit der geschuldeten Leistung in Verzug, so ist der Kunde

nur dann zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn SOS Computerhilfe/ Telefon eine vom
Kunden gesetzte, angemessene Nachfrist nicht einhält.


13. Wird SOS Computerhilfe/ Telefon selbst nicht beliefert, obwohl er bei zuverlässigen Lieferanten

deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat, wird er von seiner Leistungspflicht frei und kann
vom Vertrag zurücktreten. Er ist verpflichtet, den Kunden über die Nichtverfügbarkeit der
Leistung unverzüglich zu unterrichten und wird jede schon erbrachte Gegenleistung des Kunden
unverzüglich erstatten.


14. Der Kunde wird, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft im Sinne des

Handelsgesetzbuches handelt, die beauftragten Waren unverzüglich nach der Ablieferung
untersuchen. Dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Vollständigkeit der Waren sowie der
jeweiligen Funktionsfähigkeit. Mängel, die hierbei festgestellt werden oder ohne weiteres
feststellbar sind, müssen SOS Computerhilfe/ Telefon unverzüglich mitgeteilt werden.
Beizufügen ist eine detaillierte Mängelbeschreibung. Unterlässt der Kunde die Anzeige, so gilt die
Ware als genehmigt, es sei denn, dass es sich um einen Mangel handelt, der bei der
Untersuchung nicht erkennbar war.


15. Mängel der Waren, die im Rahmen der ordnungsgemäßen Untersuchung gem. Nummer 12 nicht

feststellbar sind, müssen SOS Computerhilfe/ Telefon unverzüglich nach deren
Entdeckung mitgeteilt werden, soweit es sich um ein beiderseitiges Handelsgeschäft
handelt; anderenfalls gilt die Ware auch in Ansehung dieses Mangels als genehmigt.


16. Erfüllungsort ist, soweit keine Leistungen beim Kunden vor Ort erbracht werden, der Sitz von SOS

Computerhilfe/ Telefon.


§ 3 Pflichten des Kunden

1. Die Pflichten des Kunden ergeben sich aus den jeweiligen Angebot und den individuellen

Vereinbarungen mit dem Kunden und/oder diesen Geschäftsbedingungen.

2. Der Kunde unterstützt SOS Computerhilfe/ Telefon bei der Durchführung der Arbeiten, soweit

ihm dies zumutbar ist. Eventuell notwendige Vorarbeiten in jedweder nötigen Hinsicht sind vom
Kunden entsprechend rechtzeitig durchzuführen.


3. Der Kunde stellt SOS Computerhilfe/ Telefon alle für die Leistungserbringung notwendigen

Materialien, Unterlagen, Informationen und Dokumente rechtzeitig vor der Planung und
Durchführung der geschuldeten Leistungen unentgeltlich zur Verfügung.


4. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass SOS Computerhilfe/ Telefon mit den Arbeiten zu dem

vereinbarten Vertragsbeginn rechtzeitig beginnen kann und ohne Störung durchführen kann. Der
Kunde stellt sicher, dass jedwede in der Verantwortung Dritter stehenden Leistung, welche die
Leistungserbringung von SOS Computerhilfe/ Telefon beeinflussen oder mit dieser in
Zusammenhang stehen kann/steht, termin- und qualitätsgerecht erbracht wird und SOS
Computerhilfe/ Telefon alle erforderlichen Informationen und Ergebnisse rechtzeitig zur
Verfügung gestellt werden.


5. Der Kunde ist verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der beauftragten Leistungen selbst zu

überprüfen. Dies gilt insbesondere für den Fall, dass die Leistungen von SOS Computerhilfe/
Telefon gegen wettbewerbsrechtliche, urheberrechtliche, markenrechtliche,
datenschutzrechtliche oder sonstige rechtliche Vorschriften verstoßen.


6. Der Kunde ist ebenfalls verpflichtet sicherzustellen, dass die an SOS Computerhilfe/ Telefon von

ihm überlassenen Daten, Informationen und Dateien für die vertraglich vereinbarten, von SOS
Computerhilfe/ Telefon zu erbringenden Leistungen nicht gegen gesetzliche Vorschriften
und/oder Rechte Dritter verstoßen und alle notwendigen Genehmigungen, Einwilligungen und
Erlaubnisse für die beauftragten Leistungen und Verarbeitung der personenbezogenen Daten
einzuholen.


7. Kommt der Kunde nach angemessener Fristsetzung seinen Mitwirkungspflichten nicht nach,

ist SOS Computerhilfe/ Telefon dazu berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. SOS
Computerhilfe/ Telefon ist dazu berechtigt in diesem Fall, die bis zu diesem Zeitpunkt angefallene
Vergütung zu verlangen. Weitergehende Ansprüche auf Schadensersatz bleiben hiervon
unberührt.


8. Bei nicht erbrachter bzw. nicht vollständig und/oder korrekt erbrachter Mitwirkungspflicht des

Kunden, steht SOS Computerhilfe/ Telefon eine zusätzliche Vergütung des dadurch verursachten
Mehraufwandes, zu den jeweiligen vereinbarten Stundensätzen, , sofern dem Kunden ein
Verschulden am entstandenen Mehraufwand trifft. Dem Kunden steht es frei, nachzuweisen,
dass ein geringerer oder kein Mehraufwand entstanden ist


9. Sofern Dritte Ansprüche nach den vorranggegangenen Ziffern gegenüber SOS Computerhilfe/

Telefon geltend machen, wird SOS Computerhilfe/ Telefon den Kunden hierüber unverzüglich
informieren. Der Kunde, der Unternehmer ist, verpflichtet sich, SOS Computerhilfe/ Telefon
insoweit von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen, SOS Computerhilfe/ Telefon bei
der Rechtsverteidigung zu unterstützen und die Kosten der angemessenen Rechtsverteidigung zu
übernehmen, soweit SOS Computerhilfe/ Telefon kein Mitverschulden zur Last fällt.


§ 4 Vergütung und Kündigung

1. Die vertraglich geschuldeten Leistungen werden gemäß der vertraglichen Vereinbarung zu

Festpreisen oder nach Zeit-und Materialaufwand abgerechnet. Sofern nichts anderes vereinbart
ist, werden die Montagen nach Aufwand abgerechnet. Die Höhe der Abrechnungssätze ergeben
sich aus den vertraglichen Vereinbarungen.


2. Die Vergütung wird mit Rechnungsstellung zur Zahlung fällig. SOS Computerhilfe/ Telefon stellt

die Rechnung entsprechend der vereinbarten Zahlungsbedingungen zum Beginn der vertraglich
festgelegten Leistungsperiode per E-Mail oder per Post. Rechnungen sind innerhalb der auf der
Rechnung angegebenen Frist zu bezahlen.


3. Bei Abschluss des Kaufvertrages wird die Zahlung des Kaufpreises sofort fällig. Der Kunde hat die

Möglichkeit zwischen verschiedenen Bezahlungsmodalitäten zu wählen.

4. Die Zahlung des Werklohns wird mit Abnahme zur Zahlung fällig.

5. Der Kunde gerät in Verzug, wenn er innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit nicht geleistet hat.

6. Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen sind gegenüber SOS Computerhilfe/ Telefon in

Textform zu erheben. Rechnungen von SOS Computerhilfe/ Telefon gelten als vom Kunden, der
Unternehmer ist, genehmigt, wenn ihnen nicht binnen vier Wochen nach Zugang widersprochen
wird. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung des Widerspruchs.


7. Der Kunde trägt die Versandkosten ab dem Ort der Niederlassung von SOS Computerhilfe/

Telefon nach Maßgabe der im Zeitpunkt der Bestellung gültigen Versandkostentabelle unter
Versandkosten


8. Bei Rücklastenschriften und Verweigerung der Annahme bei Nachnahmeversand werden diese

Zusatzkosten dem Kunden in Rechnung gestellt.

9. Reise- und Übernachtungskosten werden gesondert nach Aufwand abgerechnet. Reisekosten

sind dabei insbesondere Aufwendungen für Verpflegung in Höhe der gesetzl.
Verpflegungspauschale je Reisetag, Flüge, Übernachtungen, Bahnfahrt 1. Klasse, Mietwagen,
Taxi, PKW-Benutzung, Car-Sharing oder andere Transportdienstleister, Parkgebühren und
dergleichen. Bei Fahrten mit dem PKW von SOS Computerhilfe/ Telefon Mitarbeitern sind 1,00
EUR je Kilometer zu erstatten.


10. Wird im Angebot ausdrücklich klargestellt, dass es sich bei der angegebenen Vergütungshöhe um

eine vorläufige Schätzung handelt, sind spätere Abweichungen durch eine Konkretisierung bzw.
Fortschreibung der Projektplanung möglich. SOS Computerhilfe/ Telefon wird dann dem Kunden
anzeigen, wenn der geschätzte Aufwand um mehr als zehn Prozent überschritten wird und sich
mit dem Kunden über die weitere Vorgehensweise abstimmen. Sollten sich der Einkaufs-
/Marktpreis für benötigte Materialien aus dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebots zum
Zeitpunkt der Montage gegenüber dem Zeitpunkt der Angebotserstellung um mehr als 5 %
nachweislich erhöht haben, ist SOS Computerhilfe/ Telefon berechtigt, diese Erhöhung bei der
Abrechnung der Materialien zu berücksichtigen.


11. Wenn der Kunde Aufträge, Arbeiten, Planung und dergleichen ändert, erweitert und/oder

abbricht, muss die vertraglich vereinbarte Vergütung entsprechend angepasst werden.
Grundsätzlich sind zusätzliche Leistungen mit dem vertraglich vereinbarten Stundensatz zu
vergüten.


12. SOS Computerhilfe/ Telefon ist berechtigt, Abschlagszahlungen in Höhe des Wertes der bereits
erbrachten und nach dem Vertrag geschuldeten Leistungen zu verlangen; sie sind – wenn nichts
anderes vereinbart ist – mit einer Frist von 14 Kalendertagen nach Rechnungstellung zur Zahlung
fällig. Ist der Kunde Verbraucher, darf der Gesamtbetrag der Abschlagszahlungen 90 Prozent der
vereinbarten Gesamtvergütung nicht überschreiten.


13. Leistet der Kunde trotz zweimaliger Mahnung eine fällige Abschlagszahlung nicht, so ist SOS

Computerhilfe/ Telefon berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die bisher erbrachten
Leistungen abzurechnen.


14. Verträge mit einer automatischen Beendigung bedürfen keiner Kündigung und enden

automatisch mit Erreichen des Laufzeitendes. Soweit eine bestimmte Vertragslaufzeit zwischen
den Parteien vereinbart wird, können beide Parteien das Vertragsverhältnis jederzeit, mit einer
Frist von vier Wochen zum vereinbarten Vertragsende in Textform kündigen, solange nicht
anders vereinbart ist.


15. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Ein wichtiger Grund

liegt insbesondere vor, wenn
a) der Kunde seine Zahlung einstellt und/oder
b) sich der Kunde i.S.d. § 4 Nr.4 dieser Bedingungen, mit der Bezahlung der Rechnung in Verzug

befindet, und der Verzug bereits zwei aufeinander folgende Zahlungstermine
umfasst und/oder

c) der Kunde einen Antrag auf Einleitung eines Insolvenzverfahrens gestellt hat und/oder
d) der Kunde seiner Mitwirkungspflicht aus diesen Bedingungen nicht fristgerecht erbringt.


16. Kündigt der Kunde – so weit wirksam – aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer

Kündigungsfrist, so ist der SOS Computerhilfe/ Telefon berechtigt, die Vergütung zu verlangen,
die auf den bis zur Kündigung erbrachten Teil des Werkes entfällt.


17. Im Falle angebotener Ratenzahlung gilt wie folgt: Eine vorzeitige Kündigung einer getroffenen

Ratenzahlungsvereinbarung ist im Wege vorzeitiger Rückzahlung möglich; der Kunde hat das
Recht jederzeit die vollständige Summe (dann aber den erhöhten Ratenzahlungsbetrag) vor
Ablauf der vereinbarten Zeit zum Teil oder Insgesamt zu zahlen. Zahlt der Kunde eine Rate nach
Fälligkeit, Mahnung in Textform und Nachfristsetzung nicht, ist SOS Computerhilfe/ Telefon
berechtigt, die Ratenzahlung vorzeitig zu beenden und der gesamte noch offene Betrag wird
dann sofort fällig.



§ 5 Abnahme

1. Grundsätzlich sind die Leistungen von SOS Computerhilfe/ Telefon, die keine Verkäufe

darstellen, als Dienstleistungen zu qualifizieren. Für den Fall, dass dennoch im Einzelfall
Werkleistungen vereinbart sind/erbracht werden, gilt ergänzend wie folgt:


2. SOS Computerhilfe/ Telefon wird dem Kunden die Fertigstellung der Leistungen mitteilen.

3. Der Kunde ist verpflichtet, die Leistungen unverzüglich zu prüfen und SOS Computerhilfe/

Telefon etwaige Mängel binnen 12 Werktagen in Textform mitzuteilen. Wegen unwesentlicher
Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.


4. Sofern der Kunde binnen der zuvor benannten Frist keine Mängelrüge erhebt, gelten die

Werkleistungen als abgenommen.

5. Nimmt der Kunde die Leistung oder einen Teil der Leistung in Benutzung, so gilt die Abnahme
nach Ablauf von 6 Werktagen nach Beginn der Benutzung als erfolgt. Die Benutzung von Teilen
einer baulichen Anlage zur Weiterführung der Arbeiten gilt nicht als Abnahme.


6. Auf Verlangen ist der Zustand von Teilen der Leistung gemeinsam von dem Kunden und SOS

Computerhilfe/ Telefon festzustellen; dies gilt insbesondere dann, wenn diese Teile der Leistung
durch die weitere Ausführung der Prüfung und Feststellung entzogen werden oder wenn der
Kunde die Abnahme einer Leistung mit Hinweis auf Mängel verweigert. Wirkt der Kunde an einer
berechtigterweise von SOS Computerhilfe/ Telefon verlangten Feststellung des Zustandes von
Teilen der Leistung nicht oder nicht im objektiv erforderlichen Maße mit, so ist SOS
Computerhilfe/ Telefon berechtigt, die Feststellung des Zustandes von diesen Teilen der Leistung
einseitig vorzunehmen. Im Zweifel gilt diese einseitig vorgenommene Feststellung des Zustandes
als vollständig und richtig, soweit der Kunde die fehlende oder unzureichende Mitwirkung zu
vertreten hat. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die Feststellungen
unvollständig und/oder unrichtig sind.


7. Mit der Abnahme geht die Gefahr auf den Kunden über.


§ 6 Gewährleistung und Haftung

1. Für etwaige Mängel stehen dem Kunden gesetzliche Gewährleistungsrechte zu, es sei denn, in

diesen AGB ist etwas anderes bestimmt. Für Verbraucher werden die Gewährleistungsrechte
durch diese AGB nicht beschränkt.


2. SOS Computerhilfe/ Telefon erbringt ihre Leistungen auf dem aktuellen Stand der Technik.

Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsangaben in öffentlichen Äußerungen,
insbesondere in Werbemitteln sind keine Beschaffenheitsangaben und keine zugesicherten
Eigenschaften. Jedwede Spezifikation richtet sich nach dem Angebot und den ergänzend hierzu
getroffenen Vereinbarungen in Textform. Verwendungs- oder Verarbeitungshinweise sowie
Zusicherung bestimmter Eigenschaften entbinden den Kunden nicht von eigenen
Eignungsprüfungen für den jeweiligen Anwendungsfall.


3. Die Haftung von SOS Computerhilfe/ Telefon für Mängel an den kostenlosen Diensten (z. B.

Leistungen, die zum Vertragsschluss führen) ist auf den Fall beschränkt, dass SOS Computerhilfe/
Telefon gegenüber dem Kunden einen Mangel arglistig verschweigt. Der Kunde hat bei
kostenlosen Diensten keine Ansprüche auf Mängelbeseitigung durch SOS Computerhilfe/
Telefon. Die Haftung von SOS Computerhilfe/ Telefon für Mängel im Recht an kostenlosen
Diensten ist auf den Fall beschränkt, dass SOS Computerhilfe/ Telefongegenüber
dem Kunden einen Mangel im Recht im Zusammenhang mit den kostenlosen Diensten arglistig
verschweigt.


4. Bei Kaufverträgen beträgt die Gewährleistungsfrist der Rechte aus § 437 Nr. 1 und Nr. 3 BGB für

Unternehmer für neue Artikel abweichend von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB ein Jahr ab dem
gesetzlichen Verjährungsbeginn. Für Verbraucher gilt im Fall von § 438 Abs. 1 Nr. 3 BGB die
gesetzliche Gewährleistungsfrist von zwei Jahren. Sofern der Kunde Unternehmer ist, wird für
gebrauchte Artikel die Gewährleistung ausgeschlossen.


5. Bei Werkleistungen übernimmt SOS Computerhilfe/ Telefon die Mängelhaftung dafür, dass die

vereinbarten Werkleistungen den auf Grundlage des Vertrages vereinbarten Anforderungen
entsprechen und für die vertragsgemäße Nutzung geeignet sind. Die Verjährung bei
Werkleistungen beginnt mit dem Zeitpunkt der Abnahme, wobei die Ansprüche nach § 634 Nr. 1,
2 und 4 bei einem Bauwerk und einem Werk, dessen Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder

Überwachungsleistungen hierfür besteht, in fünf Jahren verjähren, bei Werken, dessen Erfolg in
der Herstellung, Wartung oder Veränderung einer Sache oder in er Erbringung von Planungs-
oder Überwachungsleistungen hierfür besteht, in zwei Jahren (bzw. einem Jahr, soweit es sich
bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt) verjähren. Gegenüber einem Verbraucher
werden die gesetzlichen Verjährungsfristen nicht beschränkt.


6. Die Mängelhaftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch äußere, nicht von SOS

Computerhilfe/ Telefon zu vertretende Einflüsse, oder durch unsachgemäße Nutzung des Kunden
verursacht werden. Sie entfällt ebenfalls, wenn der Kunde selbst oder Dritte Änderungen
und/oder Ergänzungen an den Leistungen von SOS Computerhilfe/ Telefon ohne ausdrückliche
Genehmigung in Textform vornehmen. Der Kunde kann jedoch den Gegenbeweis erbringen, dass
die jeweilige Veränderung und/oder Ergänzung nicht ursächlich für den Mangel ist.


7. Der Kunde zeigt Mängel unverzüglich an. Die Anzeige kann zunächst mündlich erfolgen, ist

jedoch spätestens am dritten Werktag zumindest in Textform einzureichen. Eine Meldung durch
Verbraucher, die auf anderem Wege erfolgt, führt nicht zum Ausschluss etwaiger Rechte. Eine
Mängelmeldung darf nur von einer fachkundigen Person erfolgen und muss folgenden
Anforderungen genügen:
a) genaue Beschreibung des Problems (Fehler und problematisches Verhalten)
b) aussagefähigen Ansprechpartner zur Problemstellung


8. Der Kunde wird vor der Geltendmachung von Nacherfüllungsansprüchen mit der gebotenen

Sorgfalt prüfen, ob ein der Nacherfüllung unterliegender Mangel gegeben ist. Sofern ein
behaupteter Mangel nicht der Verpflichtung zur Nacherfüllung unterfällt (Scheinmangel) oder
SOS Computerhilfe/ Telefondurch eine nicht ausreichend bestimmte Fehlermeldung erhöhten
Aufwand hat, kann der Kunde, der Unternehmer ist, mit den für Verifizierung und
Fehlerbehebung erbrachten Leistungen von SOS Computerhilfe/ Telefon zu ihren jeweils gültigen
Vergütungssätzen zuzüglich der angefallenen Auslagen belastet werden, es sei denn, der Kunde
hätte den Scheinmangel auch bei Anstrengung der gebotenen Sorgfalt nicht erkennen können.


9. Der Kunde wird SOS Computerhilfe/ Telefonbei der Mangelfeststellung und -beseitigung

unterstützen und unverzüglich Einsicht in die Unterlagen gewähren, aus denen sich die näheren
Umstände des Auftretens des Mangels ergeben.


10. Die Nacherfüllung erfolgt, sofern es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, nach

Wahl von SOS Computerhilfe/ Telefondurch Beseitigung des Mangels, Lieferung eines Teils oder
einer anderen Sache, das den Mangel nicht hat, oder Aufzeigen von Möglichkeiten, wie die
Auswirkungen des Mangels vermieden werden können. Entsprechende Bereicherungs- oder
Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.


11. Die Mängelbeseitigung durch SOS Computerhilfe/ Telefonkann auch durch telefonische,

schriftliche oder elektronische Handlungsanweisungen an den Kunden, der Unternehmer ist,
erfolgen.


12. Erfüllungsort für die Nacherfüllung ist der Sitz von SOS Computerhilfe/ Telefon.

13. Soweit es sich bei dem Kunden um einen Unternehmer handelt, ist SOS Computerhilfe/ Telefon

innerhalb einer angemessenen Frist zu mindestens fünf Nacherfüllungsversuchen berechtigt. Das
Fehlschlagen eines fünften Nacherfüllungsversuches bedeutet nicht zwingend das endgültige
Fehlschlagen der Nacherfüllung. SOS Computerhilfe/ Telefon ist vielmehr innerhalb der gesetzten
Fristen oder angesichts der Umstände des Einzelfalles zu weiteren Nacherfüllungsversuchen
berechtigt.

14. SOS Computerhilfe/ Telefon haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte
Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, bei Übernahme einer
Beschaffenheitsgarantie, für Ansprüche auf Grund des Produkthaftungsgesetzes sowie für
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.


15. Für sonstige Schäden haftet SOS Computerhilfe/ Telefon nur, sofern eine Pflicht verletzt wird,

deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist
(Kardinalpflicht).


16. Die Haftung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit summenmäßig beschränkt auf die Höhe des

vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

17. Die vorstehenden Haftungsregelungen gelten auch für die Erfüllungsgehilfen von SOS

Computerhilfe/ Telefon.

18. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.


§ 7 Nutzungsrechte

1. SOS Computerhilfe/ Telefon behält sich das Eigentum an allen Unterlagen, insbesondere Plänen,

Kostenvoranschlägen und Entwürfen, sowie gewerblichen Schutzrechte (z.B. Patente,
Markenrechte, Gebrauchsmuster, Geschmacksmuster) an zur Verfügung gestellten Entwürfen,
Mustern, Erfindungen oder Marken die Grundlage für Vertragsverhandlungen waren, bis zum
Vertragsabschluss und der vollständigen Bezahlung vor. Kommt es nicht zum Vertragsabschluss,
sind die Unterlagen herauszugeben. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Unterlagen in anderer
Form zu nutzen als für die Prüfung des Angebotes nötig. Insbesondere ist die Weitergabe an
Dritte nicht gestattet und führt zu Schadensersatzansprüchen in Höhe von fiktiven Lizenzkosten.


2. SOS Computerhilfe/ Telefon ist dazu berechtigt, (soweit gesetzlich zulässig und der Kunde

zustimmt) nach Beendigung des Vertrages den Namen des Kunden, dessen Logo und die Art der
konkreten Tätigkeit als Referenz zu verwenden.


3. Mit der vollständigen, vertraglich vereinbarten Zahlung erhält der Kunde die nicht

ausschließlichen, zeitlich unbegrenzten Nutzungsrechte an allen von SOS Computerhilfe/ Telefon
erbrachten Leistungen für die vertraglich vorausgesetzte Nutzung.



§ 8 Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von SOS Computerhilfe/
Telefon.


2. Wenn der Kunde Unternehmer ist, dann geht beim Versendungsverkauf die Gefahr bereits mit

Übergabe an das Transportunternehmen auf den Unternehmer über. Bei Verbrauchern liegt der
Gefahrübergang erst bei Übergabe der Ware an den Kunden vor.


3. Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die

gelieferte Sache pfleglich zu behandeln und im marktüblichen Umfang zu nutzen. Insbesondere
ist er im Falle der Lieferung hochwertiger Anlagen und Güter verpflichtet, diese auf eigene
Kosten gegen Diebstahl-, Feuer- und Wasserschäden ausreichend zum Neuwert zu versichern.
Müssen Pflege-, Behandlungs- Wartungs- und Inspektionsarbeiten durchgeführt werden, hat der
Kunde diese auf eigene Kosten rechtzeitig auszuführen.



§ 9 Absage von Termine

1. Änderungen der vereinbarten Termine für Workshops oder sonstige Leistungen sind aus

sachlichem Grund möglich, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.

2. SOS Computerhilfe/ Telefon behält sich das Recht vor, einzelne Termine zu verschieben, wenn
diese in Folge des Ausfalles des Mitarbeiters, der für die Durchführung des Workshops zuständig
ist, nicht durchgeführt werden können. Der betroffene Termin kann endgültig durch SOS
Computerhilfe/ Telefon abgesagt werden, wenn er nicht nachgeholt werden kann.


3. Kommt ein Termin aufgrund einer Absage seitens SOS Computerhilfe/ Telefon nicht zustande,

wird SOS Computerhilfe/ Telefon den Kunden darüber unverzüglich per E-Mail informieren.

4. Wird ein Termin seitens SOS Computerhilfe/ Telefon endgültig abgesagt, wird keine Vergütung
berechnet. Soweit diese schon entrichtet wurde, erfolgt eine Rückerstattung. Eine Barauszahlung
ist nichtmöglich.


5. Ein vereinbarter Termin, muss vom Kunden mindestens 48 Stunden vor Beginn abgesagt werden.

Andernfalls fällt die volle Vergütung an.

6. Wird ein gebuchter Termin wiederholt vom Kunden abgesagt, so muss kein weiterer
Termin angeboten werden. Der Anspruch auf die Zahlung für den Termin bleibt bestehen, soweit
dies nicht nachweislich unverschuldet vom Kunden ist.


7. Bei Abbruch eines gebuchten Termins durch den Kunden gibt es keinen Anspruch auf

Erstattung etwaiger geleisteter Zahlungen, es sei denn, der Kunde weist nach, dass der Abbruch
unverschuldet war.


8. Im Übrigen ist der Vertrag über die Durchführung von Workshops nicht ordentlich kündbar. Der

Vertrag kann von beiden Parteien aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden.


§ 10 Höhere Gewalt

SOS Computerhilfe/ Telefon ist von der Leistungspflicht in Fällen höherer Gewalt befreit. Als höhere
Gewalt gelten alle unvorhergesehenen Ereignisse sowie solche Ereignisse, deren Auswirkungen auf
die Vertragserfüllung von keiner Partei zu vertreten sind. Zu diesen Ereignissen zählen insbesondere
rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, auch in Drittbetrieben sowie behördliche Maßnahmen, Epi-
demien und Pandemien.


§ 11 Schlussbestimmungen

1. Der Vertragsschluss findet ausschließlich in deutscher Sprache statt.

2. Auf diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und auf die unter Bezug auf diese allgemeinen

Geschäftsbedingungen geschlossenen Verträge findet ausschließlich deutsches Recht
Anwendung, soweit der Kunde kein Verbraucher ist. Die Anwendung UN-Kaufrechts wird
ausgeschlossen.

3. Sofern die Parteien Vollkaufleute sind, wird für alle Streitigkeiten, die sich aus oder im
Zusammenhang mit dem vorliegenden Vertrag ergeben, die Stadt des Sitzes von SOS
Computerhilfe/ Telefon als Gerichtsstand vereinbart.


4. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen

Bestimmungen davon unberührt.


Stand: 08.09.2023


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